Anschliessend seien sie zur Strafklägerin gefahren und hätten darüber gesprochen, warum er ausgezogen sei, und über die Geschichte mit der SMS von dem fremden Mann (pag. 178 Z. 267 ff.). Sie hätten ca. zwei bis drei Mal pro Woche Sex gehabt, das letzte Mal ca. drei oder vier Tage vorher (pag. 179 Z. 346 f.). Auf entsprechende Frage seines Verteidigers gab der Beschuldigte schliesslich zu Protokoll, er könne sich tatsächlich vorstellen, dass die Strafklägerin eine Anzeige gemacht habe, um sich vor der Reaktion ihres Vaters zu schützen. Sie habe ihm (dem Beschuldigten) nämlich auch gesagt, sie werde ihn kaputt machen und ihn nach Mazedonien schicken (pag.