176 Z. 166 ff.). Er habe seiner Frau gegenüber noch nie Gewalt angewandt. Ihre Aussagen, wonach er sie in den letzten Jahren mehrfach geschlagen habe, stimmten nicht (pag. 177 Z. 239 ff.). Ob sie in den letzten Jahren einmal im Inselspital gewesen sei, wisse er nicht. Ihre diesbezüglichen Aussagen seien ebenfalls nicht wahr (pag. 178 Z. 257 ff.). Am 26. April 2011 habe dann ein Treffen zwischen ihm, seinem Vater und dem Vater der Strafklägerin stattgefunden. Sein Vater sei dafür extra von Serbien angereist. Anschliessend seien sie zur Strafklägerin gefahren und hätten darüber gesprochen, warum er ausgezogen sei, und über die Geschichte mit der SMS von dem fremden Mann (pag.