36 Wahrheit. Er wisse nicht, weshalb seine Frau dies behaupte. Sie habe Angst, dass er das Kind nehmen und nach Mazedonien gehen werde (pag. 175 f. Z. 133 ff.). Auch die Schilderung der Strafklägerin, wonach er sie auf das Bett gestossen, sich auf sie gelegt, ihre Beine auseinandergepresst und für ca. eine Minute in sie eingedrungen sei, er sie danach wieder hochgezogen und sie ihn erneut oral habe befriedigen müssen und er schliesslich erneut ihre Beine auseinandergepresst und bis zum Samenerguss in sie eingedrungen sei, entspreche nicht der Wahrheit (pag. 176 Z. 166 ff.).