Er sei am Sonntagmorgen bei der Polizei gewesen und habe gesagt, dass die Strafklägerin sich habe umbringen wollen. Dies, weil sie Angst vor ihrem Vater gehabt habe und sie hätten geschieden werden können (pag. 175 Z. 114 ff.). Auf entsprechende Frage bejahte der Beschuldigte, dass die Strafklägerin ihn auch oral befriedigt habe, und zwar im Bett im Schlafzimmer. Gewalt habe er aber beim Oralverkehr aber nicht angewandt. Die Aussagen der Strafklägerin, wonach er ihren Kopf gegen ihren Willen gegen sein Glied gedrückt habe, entsprächen nicht der