174 f. Z. 93 ff.). Auf Frage, wieso er im Wohnzimmer geschlafen habe, antwortete der Beschuldigte, er habe ganz normal geschlafen, von Mitternacht bis Morgens um 09:00 Uhr im Wohnzimmer. Sogleich fügte er an: «Tschuldigung, ich meine natürlich im Schlafzimmer bei meiner Frau» (pag. 175 Z. 106 ff.). Auf entsprechende Frage verneinte der Beschuldigte, bei den sexuellen Handlungen jemals psychische oder physische Gewalt angewandt zu haben. Wenn er sie hätte schlagen wollen, dann, weil sie ihm gesagt habe, dass sie keinen Mann habe. Er habe aber nichts gemacht. Er sei am Sonntagmorgen bei der Polizei gewesen und habe gesagt, dass die Strafklägerin sich habe umbringen wollen.