Dann seien sie in das Wohnzimmer gegangen und hätten über ihre Probleme gesprochen. Die Strafklägerin habe ihn gebeten, nicht ihren Vater und auch keine Verwandten zu informieren. Sie habe nochmals gesagt, es fehle ihr ein Mann, der die Rechnungen bezahle. Nachdem sie fertig diskutiert hätten, sei er nochmals eine Zigarette rauchen und dann im Wohnzimmer schlafen gegangen. Die Strafklägerin habe im Schlafzimmer geschlafen. Sie habe nochmals gesagt, dass sie Angst vor ihrem (und nicht seinem, vgl. Berichtigung nach Verlesen, pag. 180 Z. 373) Vater habe (pag. 174 f. Z. 93 ff.).