Sie hätten «aber ganz normal gesprochen über belanglose Sachen». Als der Sohn dann geschlafen habe, hätte sie über die Geschichte mit der SMS gesprochen und sie habe ihm als Grund angegeben, dass sie keinen Mann zu Hause habe. Die Strafklägerin habe dies «wegen den Rechnungen» gesagt (pag. 174 Z. 60 ff.).