Er habe dann «Merci viu mau» gesagt. An dieser Stelle fügte der Beschuldigte an: «Ich habe meine Frau am 23.04.2011 dann nicht angefasst». Weiter führte er aus, er habe noch zu ihr gesagt, wenn sie etwas mit einem anderen Mann habe, dann könne sie ihm dies direkt sagen und er gehe weg (pag. 173 Z. 17 ff.). Es treffe zu, dass die Strafklägerin am Abend des 23. April 2011 über die gemeinsamen Probleme mit ihm habe sprechen wollen. Sie hätten «aber ganz normal gesprochen über belanglose Sachen».