Anlässlich der Einvernahme vom 4. Mai 2011 gab der Beschuldigte an, er sei von zu Hause ausgezogen, weil er am 17. April 2011 auf dem Natel der Strafklägerin eine SMS eines Mannes aus U.________ gefunden habe. Er sei (ein wenig) «schockiert» gewesen. Als er am 23. April 2011 von S.________ zurückgekommen sei, sei die Situation «wieder normal» gewesen. Sie hätten dann wegen der SMS diskutiert. Er habe die Strafklägerin nochmals gefragt, wer dieser Mann sei und weshalb sie Kontakt zu diesem aufgenommen habe. Die Strafklägerin habe geantwortet, weil sie keinen Mann in der Wohnung habe. Er habe dann «Merci viu mau» gesagt.