Ich habe dort auch schon die Polizei aufgesucht.» Nachdem die Strafklägerin am 2. Mai 2011 Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte, wurde der Beschuldigte am 4. Mai 2011 an seinem Arbeitsplatz angehalten, vorläufig festgenommen (pag. 7 ff.) und erstmals zur Sache befragt (pag. 172 ff.). Eine ausführliche Zweitbefragung zum Vorwurf der Vergewaltigung fand erst am 22. Juli 2014, nach seiner (erneuten) Verhaftung (vgl. vorstehend E. II. 8.5.1.1), statt. Zuvor war bei der staatsanwaltlichen Hafteröffnung (pag.