33 re Tochter erlittenen Gewalt kein Verfahren gegen den Beschuldigten angestrebt, sondern seien einem solchen eher skeptisch gegenüber gestanden. Damit übereinstimmend gab die Strafklägerin an, ihre Familie habe es zwar akzeptiert, aber nicht gerade begrüsst, als sie den Missbrauch und die Betrügereien durch den Beschuldigten bei der Polizei angezeigt habe. Ein starkes Indiz gegen eine Falschbeschuldigung ist sodann, dass die Strafklägerin sich mit den Vorwürfen des Versicherungsbetrugs letztlich auch selbst belastete