Strafklägerin aufgrund der Mitbetroffenheit ihrer Eltern subjektiv tatsächlich eine höhere Priorität hatte als die Sexualdelikte. Möglicherweise zeigte sie letztere auch erst auf Anraten der Versicherung überhaupt an. Weshalb sie umgekehrt am 2. Mai 2011 nicht auch gegenüber der Polizei schon konkretere Angaben über Versicherungsbetrüge ihres Mannes machte, kann ebenfalls nur spekuliert werden. Es kann sein, dass sie von der Polizei auf einen weiteren Einvernahmetermin vertröstet wurde, zumal die Einvernahme zu den sexuellen Handlungen bereits bis nach 20 Uhr gedauert hatte.