zu dem fremden Mann – so geringfügig er auch gewesen sein mag –, zu kaschieren. Konkrete Anhaltspunkte für eine derartige Falschbeschuldigung bestehen indessen nicht. Im Gegenteil sprechen zunächst die Vielzahl der Realkennzeichen sowie die Konstanz ihrer Aussagen klar für selbst erlebte Vorgänge. Insbesondere auch der Umstand, dass sie den Beschuldigten trotz Fragen mit entsprechendem Suggestionspotential nicht übermässig belastete, sondern durchaus differenzierte Aussagen über diesen machte, ist äusserst untypisch für eine falsche Anschuldigung. Wer eine andere Person falsch beschuldigt, wird nichts unversucht lassen, diese anzuschwärzen und schlecht zu machen.