218 Z. 181 ff.). Dass sie für diesen Entschluss eine gewisse Zeit benötigte, ist nicht weiter erstaunlich, zumal sie sich ja zumindest in der Frage der Gewaltanwendung in der Ehe von ihrem Umfeld ziemlich allein gelassen worden war und zunächst auch noch versuchte, eine definitive Trennung zu vermeiden, indem sie den Beschuldigten bat, zurück nach Hause zu kommen.