Kurz vor seinem Weggang habe der Beschuldigte gemäss der Strafklägerin auch noch das Lohnkonto und das Konto des gemeinsamen Sohnes geplündert (Unterlagen Versicherung, Band II, Besprechungsnotiz von V.________ vom 5. Mai 2011). Die Vorwürfe fasste die Strafklägerin zudem in einer schriftlichen Erklärung zu Handen der Versicherung zusammen (Anhang zur Besprechungsnotiz). Am gleichen Tag um 14:30 Uhr erschien die Strafklägerin auf der Polizeiwache R.________ und meldete eine Vergewaltigung durch ihren Ehemann. Die in der Folge durchgeführte Einvernahme dauerte von 16:00 bis 20:15 Uhr (pag. 141 ff.).