Am 2. Mai 2011 kam es am Domizil der Eltern der Strafklägerin zur vereinbarten Besprechung der G.________Versicherung. Anwesend waren nebst der Strafklägerin und den Vertretern der G.________Versicherung die Eltern sowie der Sohn der Strafklägerin. Der Besprechungsnotiz vom 5. Mai 2011 lässt sich entnehmen, dass die Strafklägerin «sämtliche telefonisch gemachten Vorwürfe an ihren Ehemann» bestätigt und diese «immer wieder mit diversen Details» ergänzt habe. So habe sie u.a. «minutiös» erklärt, wie ihr Ehemann die diversen Medikamente entweder in der Toilette entsorgt oder an Bekannte weiterverschenkt habe, da er diese mangels Schmerzen selbst gar nie benötigt habe.