Der Beschuldigte habe einen Einbruchdiebstahl fingiert und diverse Wertgegenstände als gestohlen gemeldet. Sie selbst sei von ihrem Mann unter Druck gesetzt worden, damit sie bei diesem Betrug mitgemacht habe. Der zuständige Sachbearbeiter der G.________Versicherung vereinbarte deshalb für den 2. Mai 2011 um 09:00 Uhr eine Besprechung mit der Strafklägerin und riet dieser weiter, sowohl die häusliche Gewalt wie auch die Betrüge bei der Polizei zu melden (Unterlagen Versicherung, Band II, Telefonnotiz vom 29. April 2011). Am 2. Mai 2011 kam es am Domizil der Eltern der Strafklägerin zur vereinbarten Besprechung der G.________Versicherung.