Weiter habe sie Angst, dass ihr Mann den gemeinsamen Sohn mitnehmen werde. Schliesslich stellte die Strafklägerin in Aussicht, in der darauffolgenden Woche noch einmal auf die Polizeiwache zu kommen. Sie habe noch etwas, was sie sagen wolle, aber sie müsse zuerst zu sich finden (pag. 137). Ebenfalls am 29. April 2011meldete sich die Strafklägerin (zu einer nicht näher bekannten Uhrzeit) telefonisch bei der G.________Versicherung und teilte mit, dass