_ suchte daraufhin nach der Strafklägerin und traf diese in Begleitung ihres Mannes und des gemeinsamen Sohnes auf dem Spielplatz vor der Migros an. Die Strafklägerin gab an, es gehe ihr gut (pag. 136 f.). Laut ihren Aussagen habe der Beschuldigte geleugnet, die Polizei avisiert zu haben und stattdessen angegeben, vielleicht seien sie auf dem Spielplatz zu laut gewesen (pag. 146 Z. 219 ff.).