In der Folge sollen die strittigen sexuellen Handlungen stattgefunden haben. Danach hätten sie und der Beschuldigte laut der Strafklägerin noch über ihre gemeinsamen Probleme gesprochen, wobei er auch gesagt habe, vielleicht komme er irgendeinmal nicht mehr zurück (pag. 145 Z. 195 ff.). Am 24. April 2011 meldete sich der Beschuldigte auf dem Polizeiposten in R.________ und gab sinngemäss an, seine Frau habe Selbstmordabsichten geäussert. Weiter gab er an, er habe sie nicht angefasst. Der Polizist E.________ suchte daraufhin nach der Strafklägerin und traf diese in Begleitung ihres Mannes und des gemeinsamen Sohnes auf dem Spielplatz vor der Migros an.