27 Am 17. April 2011 entdeckte der Beschuldigte auf dem Handy der Strafklägerin eine SMS an einen anderen Mann. In der Folge kam es zu einem verbalen Streit, der sich aber aus Sicht der Strafklägerin wieder legte (pag. 142 Z. 49 ff.). Vom 21. bis zum 23. April 2011 hielt sich der Beschuldigte in S._____