Zum anderen hat sie jedenfalls konstant ausgesagt, sie sei vor den fraglichen sexuellen Handlungen während Jahren immer wieder geschlagen worden, was ihre Angst vor weiterer Gewalt im Falle der Verweigerung von Oral- und Vaginalverkehr ohne weiteres nachvollziehbar erscheinen lässt. Dass das wegen Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten gegen den Beschuldigten geführte Verfahren mit Verfügung vom 3. September 2014 schliesslich eingestellt wurde (pag. 479 ff.), ändert daran nichts.