Es stimmt zwar, dass die Strafklägerin einerseits aussagte, die ersten beiden Ehejahre seien super gewesen und erst die weiteren sechs Jahre dann katastrophal, sie andererseits aber auch zu Protokoll gab, sie sei während den ganzen acht Jahren fast wöchentlich geschlagen worden. Die Strafklägerin hat diese Ungereimtheit zum einen selbst berichtigt, indem sie beim Verlesen des Einvernahmeprotokolls präzisierte, der Beschuldigte habe sie auch schon während der ersten beiden Ehejahre geschlagen, was im Übrigen mit den Aussagen des Vaters übereinstimmt.