Der von der Verteidigung angeführte angebliche Widerspruch in Bezug auf die ersten beiden Ehejahre, erachtet die Kammer als nicht relevant. Es stimmt zwar, dass die Strafklägerin einerseits aussagte, die ersten beiden Ehejahre seien super gewesen und erst die weiteren sechs Jahre dann katastrophal, sie andererseits aber auch zu Protokoll gab, sie sei während den ganzen acht Jahren fast wöchentlich geschlagen worden.