126 Z. 96). Der Vater der Strafklägerin seinerseits bestätigte, dass er im ersten Jahr der Ehe mitbekommen habe, dass der Beschuldigte seine Tochter geschlagen habe. Er habe dann mit den beiden gesprochen und der Strafklägerin gesagt, dass sie sich an die Polizei wenden solle, jedoch nicht mitbekommen, ob dann noch weitere Vorfälle passiert seien. Er habe auch selten nachgefragt und sich nicht in die Ehe einmischen wollen, habe zwar nicht wegschauen wollen, aber auch nichts gross gemacht (pag. 165 f. Z. 98 ff.). In ihrem Kulturkreis sei es so, dass der Mann einer Frau mehr zu sagen habe. Deshalb habe er dem Beschuldig-