Sie nannte dafür auch konkrete Anlässe, z.B. wenn sie sich in die Verwaltung des Geldes bzw. das Bezahlen von Rechnungen eingemischt habe. Nachvollziehbar sagte sie auch aus, dass sie von ihren Eltern keine Hilfe zu erwarten gehabt habe, weil in diesem Kulturkreis eine Frau dem von ihr ausgewählten Mann zu gehorchen, sich ihm nicht zu widersetzen und hinzunehmen habe, dass er sie andernfalls schlage. Dies wurde von den Eltern der Strafklägerin bestätigt. Ihre Mutter gab zu Protokoll, sie hätten den Schwiegersohn nie von sich aus angezeigt. Ihre Tochter habe ihr schon von Misshandlungen erzählt, «aber nach unserer Tradition ist er der Mann...» (pag. 126 Z. 96).