Gleichbleibend gab die Strafklägerin auch zu Protokoll, sie habe sich dem Beschuldigten letztlich aus Angst vor erneuten Schlägen ergeben und sich nicht weiter gewehrt. Dass der Beschuldigte sie bereits seit Jahren beinahe wöchentlich geschlagen, sie auch gestossen, an den Haaren gezogen, mit allen möglichen Dingen nach ihr geworfen, sie eingesperrt und ihr das Telefon und den Hausschlüssel weggenommen habe, sagte die Strafklägerin ebenfalls über alle Einvernahmen hinweg konstant aus. Sie nannte dafür auch konkrete Anlässe, z.B. wenn sie sich in die Verwaltung des Geldes bzw. das Bezahlen von Rechnungen eingemischt habe.