Nach einer Woche sei sie zur Frauenärztin gegangen, weil sie Unterleibsschmerzen gehabt habe. Sie habe glaublich Tabletten bekommen (pag. 156 Z. 250 ff.). Einvernahmen im Zusammenhang mit den Betrugsvorwürfen Auch anlässlich der Einvernahmen zu den Betrugsvorwürfen, gab die Strafklägerin wiederholt an, der Beschuldigte habe sie geschlagen, ihr verboten, hinaus zu gehen und sie eingeschlossen. Er habe ihr jeweils gesagt, dass sie sowieso nichts machen könne. Er habe sie psychisch kaputt gemacht (pag. 217 Z. 152 ff., pag. 218 Z. 215 f., pag. 223 Z. 125 ff., pag. 224. Z. 189 ff., vgl. auch pag. 216 Z. 103 und pag.