23 te Frau einen andern Mann habe, dann führe das in ihrer Kultur sofort zur Scheidung (pag. 157 Z. 330 f.). Es sei diese SMS gewesen, welches das Ganze habe eskalieren lassen, auch wenn es sicherlich auch ein Problem gewesen sei, dass der Beschuldigte nicht gearbeitet und sich wegen dem Unfall krank gemeldet habe (pag. 157 Z. 324; pag. 157 Z. 340 ff.). Auf Frage, ob sie beim Vorfall vom 23. April 2011 verletzt worden sei, antwortete die Strafklägerin, sie wisse es nicht mehr. Nach einer Woche sei sie zur Frauenärztin gegangen, weil sie Unterleibsschmerzen gehabt habe.