Auf Frage, weshalb es damals gleichwohl zur Vergewaltigung gekommen sei, meinte die Strafklägerin, aus Wut. Sie hätten damals Streit miteinander gehabt, nachdem der Beschuldigte eine SMS gesehen habe, welche sie an einen Mann geschrieben habe. Als Frau habe sie nämlich keinen männlichen Kollegen haben dürfen (pag. 155 Z. 209). Was der Inhalt dieser SMS gewesen sei, wisse sie nicht mehr, es habe aber ziemlichen Streit deswegen gegeben. Der Mann habe Semir geheissen. Sie habe ihn bei der Arbeit kennengelernt, er sei Kunde beim ________ gewesen (pag. 156 Z. 287 ff.). Er sei nur ein Kollege gewesen, aber Frauen dürften eben keine Kollegen haben.