Nach Verlesen des Protokolls ergänzte die Strafklägerin, dass der Beschuldigte sie schon während der ersten beiden Ehejahre geschlagen habe (pag. 158 Z. 357). Auf Frage, weshalb sie die Vorfälle nicht früher der Polizei gemeldet habe, meinte die Strafklägerin, im ersten Jahr, in welchem sie geschlagen worden sei, habe sie dies ihrem Vater erzählt. Dieser habe aber gesagt, dass sie ja diesen Mann gewollt habe und nun auch damit leben müsse. Wenn die Familie zu Besuch gekommen sei, hätten sie jeweils ihre blauen Flecken gesehen, aber immer gesagt: «Das ist dein Mann und man bleibt» (pag. 154 Z. 155 ff.).