151 Z. 27 ff.). Wenn der Beschuldigte sage, sie hätten eine ganz normale Beziehung geführt, dann könne dies für ihn schon normal sein. Er habe sich ja im Unterschied zu ihr frei bewegen können. Der Beschuldigte habe sie eingeschlossen, ihr das Natel und den Hausschlüssel weggenommen. Dadurch habe es jeweils Streit gegeben und er habe sie geschlagen. Für sie sei das nicht normal (pag. 152 Z. 55 ff.). Zum Sohn habe der Beschuldigte aber sehr gut geschaut. Als sie noch zusammen gewesen seien, habe er viel mit diesem unternommen (pag. 152 Z. 85 f.).