Die Aussagen der Strafklägerin sind daher – jedenfalls für sich alleine betrachtet – glaubhaft. Sie werden zudem (zumindest in Teilen) durch Polizeirapporte, edierte Spitalunterlagen und Aussagen ihrer Eltern gestützt. 8.5.1.3 Weitere Aussageentwicklung Zweite Einvernahme vom 20. Mai 2014 Anlässlich ihrer parteiöffentlichen zweiten Einvernahme vom 20. Mai 2014 bestätigte die Strafklägerin ihre bisherigen Aussagen. Ausführlicher ging die Strafklägerin auf die auch schon in der Erstbefragung erwähnten regelmässigen Schläge ein, die sie vom Beschuldigten während Jahren erhalten habe.