21 oder ähnliche Erfahren gemacht habe, gab die Strafklägerin zu Protokoll, ca. zwei Jahre zuvor sei ihr Mann betrunken nach Hause gekommen, habe sie geküsst und ihr den Pyjama ausgezogen. Sie habe ihn gefragt: «Spinnst du, ich schlafe; oder bist du am Schlafwandeln?». Er habe kein Wort gesagt und sie wisse nur noch, dass er damals mit seinem erregten Glied in ihre Scheide eingedrungen sei und sich an ihr bis zum Samenerguss befriedigt habe.