144 Z. 123 f.). Mit ihrem Mann habe sie nicht über das Ereignis gesprochen, jedoch mit einer Nachbarin. Diese wolle aber nicht in die Sache hineingezogen werden und sie wolle auch den Namen dieser Nachbarin nicht bekannt geben (pag. 145 Z. 163 ff.). Auf Frage, ob sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt gleiche