Schliesslich stellte die Strafklägerin in Aussicht, in der darauffolgenden Woche noch einmal auf die Polizeiwache zu kommen. Schliesslich habe die Strafklägerin angekündigt in der darauffolgenden Woche noch einmal auf die Polizeiwache zu kommen. Sie habe noch etwas, was sie sagen wolle, aber sie müsse zuerst zu sich finden (pag. 136 f., vgl. auch pag. 129 f.). Dass die Strafklägerin am 24. April 2011 auf dem Spielplatz vor der Migros gegenüber dem Polizisten E.________ angab, es gehe ihr gut, und der Polizist auch von sich aus keinen gegenteiligen Eindruck hatte, spricht entgegen der Verteidigung nicht für eine Falschbeschuldigung.