Aus Sicht des Polizisten habe sie sich in einem guten Zustand befunden. Am 29. April 2011 habe sich die Strafklägerin dann auf der Polizeiwache gemeldet und angegeben, es gehe ihr nicht so gut. Sie habe Angst, dass ihr Mann ihr Auto nehmen und nicht mehr zurückbringen werde, ob sie es ihm wegnehmen dürfe. Zudem habe sie angegeben, die Türschlösser ausgewechselt zu haben. Sie habe Angst, dass ihr Mann den gemeinsamen Sohn mitnehmen werde, sie denke er habe nun eine eigene Wohnung. Schliesslich stellte die Strafklägerin in Aussicht, in der darauffolgenden Woche noch einmal auf die Polizeiwache zu kommen.