Sie habe gesagt, sie wolle sich umbringen. Er habe aber seiner Frau nichts getan und werde ihr auch nichts antun. Er habe gemerkt, dass seine Frau sehr nervös und komisch sei, wenn er mit ihr sprechen wolle. Er habe aber nicht das Gefühl, dass sie sich wirklich etwas antun werde. Der Polizist E.________ habe sich daraufhin auf die Suche nach der Strafklägerin gemacht und die Familie A.________ schliesslich auf dem Spielplatz bei der Migros angetroffen. Als er die Strafklägerin angesprochen habe, habe diese gesagt, es gehe ihr gut, alles sei in Ordnung. Aus Sicht des Polizisten habe sie sich in einem guten Zustand befunden.