Daraufhin habe ihr Vater den Beschuldigten angerufen, um ein Treffen zu vereinbaren. Ihr Vater habe dann ihren Mann in Bern getroffen und um Mitternacht seien ihr Vater und der Schwiegervater in ihre Wohnung gekommen. Den Beschuldigten habe sie seither nicht mehr gesehen (pag. 146 Z. 225 ff.). Am 28. April 2011 habe der Beschuldigten sie dann angerufen und ihr gesagt, dass er ihr den gemeinsamen Sohn nicht einfach so lasse. Er sei nicht blöd, er werde den Sohn nicht nach Mazedonien nehmen, denn dann könne er nicht mehr in die Schweiz kommen. Seither habe sie nichts mehr vom Beschuldigten gehört (pag. 146 Z. 241 ff.).