Zu erwähnen sind überdies Details wie jenes, dass der Beschuldigte zwar eine neue Hose, aber wieder das alte Poloshirt angezogen habe. Insgesamt beschreibt die Strafklägerin damit die Situation unmittelbar nach der Tat bis zum Ende jenes Abends sehr stimmig. Das Opferverhalten ist deliktstypisch und das beschriebene Verhalten des Beschuldigten passt nicht nur zu der grundsätzlich angespannten und konfliktgeladen Situation an jenem Abend, sondern auch zu einem vorangehenden sexuellen Übergriff. Zum weiteren Verlauf bis zur Anzeige