Viele Opfer von sexuellen Straftaten berichten über das Gefühl von Schmutzigkeit nach der Tat. Ein besonders starkes Realkennzeichen liegt dabei in der Schilderung der Strafklägerin, wonach sie deswegen sogar ihren Sohn geduscht habe. Ein derart ausgefallenes Detail kann kaum erfunden sein und zeigt, dass sich die von der Strafklägerin beschriebenen Gefühle auch über ihr lautstarkes Weinen hinaus manifestiert haben. Getroffen zu haben scheint sie auch der von ihr wiederholt erwähnte Umstand, dass der Beschuldigte nach dem Geschlechtsverkehr trotz ihres lauten Weinens zunächst längere Zeit einfach kein Wort zu ihr gesagt habe.