Dies alles spricht für die Glaubhaftigkeit auch der Aussagen zum Kerngeschehen, welches sich im Schlafzimmer zutrug. Zu den Geschehnissen unmittelbar nach dem Samenerguss des Beschuldigten und im weiteren Verlauf jenes Abends Die Strafklägerin schilderte an der Einvernahme vom 2. Mai 2011 weiter, nach dem Samenerguss sei der Beschuldigte aufgestanden und habe sich, ohne ein Wort zu sagen, unter die Dusche begeben. Sie selbst habe ihre Unterhose und ihre Hose wieder angezogen und dabei geweint. Danach sei sie zu ihrem Kind gegangen, bis der Beschuldigte aus der Dusche gekommen sei. Er habe sich mit einer neuen Trainerhose und dem bereits zuvor getragenen Poloshirt bekleidet gehabt. Der Be-