Sie belastete den Beschuldigten also nicht über Gebühr und blieb bei ihrer Darstellung, wonach es nicht zu übermässiger körperlicher Gewalt gekommen sei. Die von der Strafklägerin beschriebene Kieferverletzung wird durch die beim Inselspital edierten Unterlagen (pag. 345 f.) insofern objektiviert, als die Strafklägerin gemäss diesen Unterlagen am 13. September 2004 wegen einer Kontusion des Kiefergelenks rechts zugewiesen worden sei. Bei der Notfallanamnese gab die Strafklägerin an, ca. 10 Stufen einer Treppe heruntergestürzt zu sein. Im Inselspital wurde eine mögliche Fraktur diagnostiziert (pag.