143 f. Z. 78 ff.). Auf entsprechende Frage verneinte die Strafklägerin, während des Vorfalls vom Beschuldigten gewürgt worden zu sein (pag. 144 Z. 119). Auf Frage, welche Empfindungen sie während des Akts gehabt habe, antwortete sie: «Ich fand mich die ganze Zeit Scheisse und einfach nur schmutzig». Sie habe dem Beschuldigten nur gehorcht, weil sie Angst gehabt habe, dass er sie ansonsten schlage (pag. 144 Z 137). Auf entsprechende Nachfrage, gab sie an, der Beschuldigte schlage sie seit acht Jahren wöchentlich, jeweils mit den Fäusten und den Füssen. Er habe sie auch schon an den Haaren gezogen oder Gegenstände wie Handy, Aschenbecher oder Fernsehbedienung nach ihr geworfen.