Der Beschuldigte habe zu ihr gesagt: «Nimm es». Sie habe gesagt: «Nein, ich will das nicht, es ist eklig», worauf der Beschuldigte erwidert habe: «Es ist überhaupt nicht eklig». Erneut habe sie während ca. 30 Sekunden sein erregtes Glied oral befriedigen müssen. Dann habe er sie wie zuvor wieder auf das Bett gestossen. Erneut habe er ihre Beine auseinander gepresst und sei mit seinem erregten Glied in ihre Scheide eingedrungen. Nach wenigen Sekunden habe er dann einen Samenerguss gehabt. Während der Vergewaltigung habe der Beschuldigte seine Hände an ihrem Hinterkopf oder auf dem Bett gehabt und kein Kondom benützt (pag. 143 f. Z. 78 ff.).