Zu den weiteren sexuellen Handlungen im Schlafzimmer Die Strafklägerin fuhr fort, der Beschuldigte habe sie dann plötzlich mit seiner rechten Hand an ihrem linken Unterarm gepackt und zu ihr gesagt: «Komm ins Schlafzimmer». Wiederum habe sie sich zu wehren versucht. Daraufhin sei sie ihm in das Schlafzimmer gefolgt. Eigentlich habe sie schon gewusst, dass er sie nun vergewaltigen würde, weil er dies bereits zuvor einmal gemacht habe, als er sie vermutlich habe «verletzen» wollen. Der Sohn sei ihnen in das Schlafzimmer nachgelaufen. Der Beschuldigte habe diesen wieder in das Wohnzimmer «gestellt» und dort dessen Spielsachen ausgeleert, damit dieser habe spielen können.