Weiter beschreiben sie einen eher komplexen und aussergewöhnlichen Handlungsablauf, der auch unerwartete Komplikationen beinhaltet, indem der Beschuldigte etwa zunächst keinen Kaffee und Kuchen gewollt, dann doch nach einem Kaffee verlangt, diesen aber umgehend wieder in die Küche zurückgestellt habe. Die Strafklägerin schildert lebensnah einen durch die SMS an den fremden Mann ausgelösten Beziehungskonflikt und beschreibt ein dazu passendes Verhalten des Beschuldigten, indem dieser sich zunächst zur Beruhigung nach S.________ begeben habe, dann aber nicht wie zunächst angekündigt am 22., sondern erst aber plötzlich und unangekündigt am 23. April 2011 nach Hause ge-