Würdigung: Diese Aussagen der Strafklägerin bis unmittelbar vor der ersten hier zu beurteilenden strittigen sexuellen Handlung erscheinen gestützt auf die Erkenntnisse der Aussagepsychologie glaubhaft. Sie sind reich an originellen Details, etwa dem Umstand, dass das steife Glied des Beschuldigten aus dem Hosenstall herausgeragt habe. Weiter beschreiben sie einen eher komplexen und aussergewöhnlichen Handlungsablauf, der auch unerwartete Komplikationen beinhaltet, indem der Beschuldigte etwa zunächst keinen Kaffee und Kuchen gewollt, dann doch nach einem Kaffee verlangt, diesen aber umgehend wieder in die Küche zurückgestellt habe.