Sie selbst habe zu diesem Zeitpunkt auf dem Sofa gesessen und der Sohn habe sich auf dem Teppich am Boden befunden. Der Beschuldigte habe zu ihr gesagt: «Nimm es». Sie habe daraufhin gesagt: «Nein, ich will zuerst über unsere Probleme reden». Er habe erwidert: «Nein, nimm es, wir reden später». Sie habe ihm dann gesagt: «Sicher nicht vor unserem Sohn» (pag. 143 Z. 61 ff.). Würdigung: Diese Aussagen der Strafklägerin bis unmittelbar vor der ersten hier zu beurteilenden strittigen sexuellen Handlung erscheinen gestützt auf die Erkenntnisse der Aussagepsychologie glaubhaft.