Die Strafklägerin erklärte am 2. Mai 2011 detailliert, wie sie am 17. April 2011 mit dem Beschuldigten Streit gehabt habe. Dieser habe auf ihrem Handy eine von ihr an einen Kollegen gesendete SMS gesehen und geargwöhnt, sie gehe fremd. Am 21. April 2011 (Gründonnerstag) habe sie dann einen Anruf vom Beschuldigten erhalten. Dieser habe ihr mitgeteilt, dass er sich zur Beruhigung bei seinem Onkel in S.________ befinde und am Folgetag wieder nach Hause komme. Sie habe ihn noch gebeten, früher nach Hause zu kommen, damit sie alles besprechen könnten (pag. 142 f. Z. 49 ff.).